Möchten Sie Ihre Marke durch eine internationale Marke in Serbien – also auch im Ausland – schützen? Hier erfahren Sie, wie die internationale Markenregistrierung in Serbien funktioniert und welche Rolle ein Anwalt dabei spielt.

Wenn Sie bereits außerhalb von Serbien geschäftlich tätig sind oder dies planen, ist es entscheidend, Ihre Marke auch über die Grenzen Serbiens bzw. des Landes, in dem Sie leben oder arbeiten, hinaus zu schützen. Warum ist das so wichtig? Weil der Markenschutz nur in dem Land gilt, in dem Ihre Marke registriert wurde. Wie wir bereits in unserem Blogbeitrag über die nationale Markenregistrierung erläutert haben, gilt eine nationale Marke ausschließlich im Land der Registrierung.

Neben der nationalen Marke gibt es auch die Möglichkeit einer internationalen Marke, die in einem oder mehreren Ländern – bis zu 131 Staaten weltweit – wirksam sein kann.

Anstatt in jedem einzelnen Land separate Anträge auf nationale Markenregistrierung zu stellen, ermöglicht Ihnen die internationale Markenregistrierung, den Markenschutz in mehreren Ländern gleichzeitig durch ein einheitliches Verfahren zu beantragen – über das sogenannte Madrider Abkommen. Dieses Verfahren erleichtert die Anmeldung erheblich, wenn Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen möchten.

Was ist eine internationale Marke?

Eine internationale Marke ist ein Zeichen (z. B. ein Name, ein Logo oder eine Kombination beider), das durch einen einzigen Antrag in mehreren Ländern geschützt wird – im Rahmen der internationalen Markenregistrierung. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim nationalen Amt für geistiges Eigentum (in Serbien), und wird anschließend mit Unterstützung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) fortgeführt.

Nach erfolgreicher Registrierung der internationalen Marke ist Ihre Marke in allen Ländern geschützt, die Sie im Antrag angegeben haben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nach der Einreichung des Antrags auf internationale Markenregistrierung jedes Land selbstständig entscheidet, ob es den Markenschutz gewährt.

Also, das Verfahren beginnt in Ihrem Heimatland (z. B. in Serbien), aber die endgültige Entscheidung über die internationale Markenregistrierung trifft jede nationale Behörde für geistiges Eigentum in dem jeweiligen Ausland.

Warum ist eine Recherche vor der internationalen Markenregistrierung sinnvoll?

Bevor Sie den Antrag auf internationale Markenregistrierung stellen, empfiehlt es sich, einen Experten mit einer sogenannten Markenrecherche (Prüfung auf ähnliche oder identische Marken) für jedes Land zu beauftragen, in dem Sie Markenschutz anstreben.

Da jede nationale Behörde eigenständig prüft, ob Ihre Marke schutzfähig ist, kann es sein, dass in einem der Zielländer bereits eine ähnliche oder identische internationale Marke eingetragen ist, was ein Hindernis darstellen kann. Eine solche Prüfung kann Ihnen Zeit und Geld sparen, und ein Fachanwalt für Markenrecht kann Ihnen helfen, das gesamte Verfahren effizient und rechtssicher durchzuführen – auch im Ausland, einschließlich der internationalen Markenregistrierung in Serbien.

Drei Gruppen von Voraussetzungen für die internationale Markenregistrierung

I) Nationale Marke als Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags auf internationale Markenregistrierung aus Serbien

Um einen Antrag auf internationale Markenregistrierung stellen zu können, muss entweder bereits eine nationale Marke registriert sein oder es muss ein Antrag auf nationale Markenregistrierung in Serbien gestellt worden sein.

Mit anderen Worten: Wenn Ihre Marke in Serbien noch nicht registriert ist, müssen Sie zunächst eine nationale Anmeldung einreichen – entweder vorab oder gleichzeitig mit dem Antrag auf internationale Markenregistrierung.

Daher gilt: Die nationale Marke geht immer Hand in Hand mit der internationalen Marke.

II) Wer ist in Serbien antragsberechtigt für die internationale Markenregistrierung?

Das Recht, einen Antrag auf internationale Markenregistrierung in Serbien zu stellen, haben:

  • Staatsangehörige der Republik Serbien,
  • natürliche Personen mit Wohnsitz in Serbien,
  • juristische Personen mit einem tatsächlichen und ernsthaften gewerblichen oder industriellen Geschäftsbetrieb auf dem Gebiet Serbiens.

III) Übereinstimmung zwischen den eingereichten Anträgen auf internationale Markenregistrierung

Da die nationale und die internationale Markenanmeldung miteinander verknüpft sind, muss der Antrag auf internationale Markenregistrierung identisch sein mit der nationalen Anmeldung oder der bereits registrierten nationalen Marke. Das bedeutet:

  • dasselbe Zeichen,
  • derselbe Markeninhaber,
  • dieselbe oder eine engere Liste von Waren und Dienstleistungen.

Dies sind die grundlegenden Voraussetzungen, die für eine internationale Marke gelten – zusätzlich zu allgemeinen Anforderungen, wie z. B., dass Ihre Marke nicht identisch oder verwechslungsfähig ähnlich mit einer bereits registrierten Marke für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen in einem bestimmten Land sein darf. Außerdem darf die Marke keine rein beschreibende Angabe der Ware sein.

Zu allen allgemeinen Voraussetzungen der Markenregistrierung können Sie sich ausführlich mit einem Fachanwalt für geistiges Eigentum beraten.

Ablauf des Verfahrens zur internationalen Markenregistrierung

Nach Einreichung des Antrags auf internationale Markenregistrierung prüft das Amt für geistiges Eigentum in Serbien, ob der Antrag vollständig und korrekt ist. Ist dies der Fall, werden Sie zur Zahlung der amtlichen Gebühren aufgefordert, und der Antrag wird anschließend an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet.

Danach beginnt das Verfahren zur internationalen Markenregistrierung in den von Ihnen im Antrag bezeichneten Ländern.

Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihre Marke in diesen Ländern registriert ist. Jedes Land hat einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den internationalen Markenschutz erfüllt sind und ob es die Marke in seinem Hoheitsgebiet akzeptiert oder ablehnt.

Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keine Mitteilung über eine Zurückweisung, gilt Ihre internationale Marke in dem jeweiligen Land als akzeptiert und registriert.

Die Rolle eines Anwalts bei der internationalen Markenregistrierung

Ein Anwalt für internationale Marken spielt in zwei Situationen eine zentrale Rolle:

  • Wenn Sie internationale Markenrechte aus Serbien heraus beantragen – unterstützt Sie ein Anwalt bei der korrekten Erstellung des Antrags auf nationale und internationale Markenregistrierung.
  • Wenn ein internationaler Markenantrag aus dem Ausland gestellt wurde und Serbien als Schutzland benannt ist – und das Amt für geistiges Eigentum in Serbien eine vorläufige Zurückweisung oder einen Einwand erhebt –, ist es erforderlich, einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt in Serbien zu beauftragen. Ein zugelassener Anwalt in Serbien kann ausländische Antragsteller im Verfahren vor dem serbischen Amt für geistiges Eigentum vertreten und eine Stellungnahme zur vorläufigen Zurückweisung der internationalen Markenregistrierung einreichen. Ein Anwalt in Serbien kann Sie daher vertreten, falls Probleme im Zusammenhang mit der Registrierung einer internationalen Marke in Serbien auftreten.

Ganz gleich, ob Sie Ihren Antrag in Serbien beginnen oder Serbien als Zielmarkt wählen – die Vorteile einer anwaltlichen Unterstützung sind universell.

Gültigkeit und Verlängerung der internationale Marke

Eine internationale Marke ist für 10 Jahre gültig und kann beliebig oft verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt nicht über das nationale Amt, sondern direkt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Der Markeninhaber ist dafür verantwortlich, den Verlängerungsantrag rechtzeitig einzureichen.

Wird die internationale Markenregistrierung nicht rechtzeitig verlängert, gibt es eine Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer, innerhalb derer die Verlängerung noch möglich ist – allerdings gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr.

Wenn Sie Ihre internationale Markenanmeldung auf Grundlage eines noch nicht eingetragenen nationalen Antrags gestellt haben, hängt Ihre internationale Marke in den ersten fünf Jahren vom Schicksal dieses nationalen Verfahrens ab. Mit anderen Worten: Das Bestehen der internationalen Marke ist in dieser Zeit von der Entscheidung über die nationale Markenregistrierung abhängig.

Beispiel: Sie stellen eine nationale Markenanmeldung in Serbien, und beantragen unmittelbar danach den internationalen Markenschutz auf Basis dieser Anmeldung. Wenn das serbische Amt für geistiges Eigentum Ihre nationale Anmeldung ablehnt, wird auch Ihre internationale Marke entweder gelöscht oder eingeschränkt – entsprechend der nationalen Entscheidung. Das ist eine direkte Folge des Prinzips, dass nationale und internationale Marken miteinander verknüpft sind.

Wenn Sie jedoch die internationale Markenanmeldung auf eine bereits registrierte nationale Marke stützen, besteht diese Abhängigkeit nicht. In diesem Fall prüft jedes ausländische Amt für geistiges Eigentum selbstständig, ob Ihre Marke im jeweiligen Land schutzfähig ist – etwa ob bereits identische oder ähnliche Marken für dieselben oder ähnliche Waren und Dienstleistungen existieren.

Und schließlich – warum eine internationale Marke wählen?

Der Schutz Ihrer Marke außerhalb Serbiens oder Ihres Heimatlandes ist heute durch ein effizientes und zentralisiertes System der internationalen Markenregistrierung möglich. Dieses Verfahren bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung sowie fundierte Kenntnisse der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.

Letztlich sorgt die Beauftragung eines Anwalts für internationale Markenregistrierung dafür, dass Ihr Antrag professionell vorbereitet und fristgerecht eingereicht wird – egal ob Sie Ihre Marke im Ausland schützen oder eine Marke aus dem Ausland in Serbien registrieren möchten.

Internationale Marke in Serbien