Bei Gesellschaften, insbesondere bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Serbien (GmbH in Serbien), sind klar definierte Befugnisse des Geschäftsführers in Serbien sowie die Rechte der Gesellschafter in Serbien entscheidend für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb. In diesem Beitrag erläutern wir die Rolle und die Befugnisse des Geschäftsführers in der Gesellschaft, die Pflichten des Geschäftsführers sowie die Rechte der Gesellschafter (Eigentümer) der Gesellschaft in Serbien. Darüber hinaus beleuchten wir die häufigsten Situationen, in denen rechtliche Unterstützung von Bedeutung ist – insbesondere bei der Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder bei der Abberufung eines bestehenden Geschäftsführers in Serbien. 

Wir gehen außerdem auf die praktischen Aspekte des Gesellschafterwechsels in einer GmbH in Serbien, der Änderung des Geschäftsführers einer GmbH in Serbien sowie auf die Änderung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft ein – Änderungen, die alle beim Handelsregister Serbiens eingetragen werden müssen. 

Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die in Serbien am häufigsten vorkommende einstufige Leitungsstruktur der GmbH in Serbien, bei der zwei Organe vorgesehen sind: 

  1. der/die Geschäftsführer 
  1. die Gesellschafterversammlung (Eigentümer der Gesellschaft). 

Zusätzlich erläutern wir, warum die Gründungsurkunde einer GmbH in Serbien von zentraler Bedeutung ist und wie eine Gesellschaftervereinbarung den Gründern und Gesellschaftern nützlich sein kann. Abschließend gehen wir auf wichtige praktische Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Änderungen im Handelsregister Serbiens ein. 

1. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft – Geschäftsführer in Serbien 

Da eine GmbH in Serbien eine eigenständige juristische Person ist, die von ihren Gesellschaftern (Gründern/Eigentümern) getrennt ist, muss sie durch eine bestimmte Person vertreten werden. 

 Jede GmbH in Serbien muss mindestens einen Geschäftsführer haben. 

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Einzelunternehmer und einer GmbH in Serbien: Ein Einzelunternehmer ist gleichzeitig Vertreter und Eigentümer, während die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Darüber hinaus haften Gesellschafter einer GmbH in Serbien nur beschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen – sowohl geschäftlich als auch privat – gegenüber Dritten haften. 

Wer kann Geschäftsführer einer GmbH in Serbien sein? 

 Ein Geschäftsführer in Serbien kann entweder eine in- oder ausländische natürliche Person (Einzelperson) oder eine inländische juristische Person sein. Wird eine juristische Person zum Geschäftsführer bestellt, übt sie diese Funktion durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eine durch besondere Vollmacht bevollmächtigte Person aus. 

Jeder Geschäftsführer muss beim Handelsregister Serbiens registriert werden, sowohl bei Bestellung als auch bei Abberufung in einer GmbH in Serbien. 

Befugnisse und Beschränkungen des Geschäftsführers einer GmbH in Serbien 

Der Geschäftsführer in Serbien vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten, leitet die Geschäfte der Gesellschaft und setzt die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung um. 

Hat die GmbH in Serbien mehrere Geschäftsführer, können deren Befugnisse so ausgestaltet sein, dass sie die Gesellschaft entweder gemeinsam oder jeweils einzeln vertreten. 

Wenn die Befugnisse eines Geschäftsführers in Serbien eingeschränkt werden sollen, bieten sich insbesondere folgende Möglichkeiten: 

  • Gemeinschaftliche Vertretung: Alle Geschäftsführer müssen gemeinsam handeln. Bei Meinungsverschiedenheiten kann ein Geschäftsführer verlangen, dass die Gesellschafterversammlung entscheidet. 
  • Mitunterschriftsklausel: Der Geschäftsführer handelt grundsätzlich allein, benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte aber eine Mitunterzeichnung durch eine andere Person (innerhalb oder außerhalb der Gesellschaft). 
  • Weitere interne Beschränkungen: Interne Regelwerke der GmbH in Serbien können den Handlungsspielraum des Geschäftsführers zusätzlich einschränken. 

Solche Beschränkungen entfalten jedoch nur dann Wirkung gegenüber Dritten, wenn sie beim Handelsregister Serbiens eingetragen sind – und auch dann nur die gemeinschaftliche Vertretung und die Mitunterschriftsklausel. 

Pflichten und Verantwortung des Geschäftsführers in Serbien 

Neben den Befugnissen bestehen auch gesetzliche und satzungsmäßige Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH in Serbien. Dazu zählen insbesondere: 

  • Ordnungsgemäße Buchführung innerhalb der GmbH in Serbien 
  • Richtigkeit der Jahresabschlüsse 
  • Führung eines Protokollbuches über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, das den Gesellschaftern zur Einsicht zur Verfügung steht 

Alle Pflichten des Geschäftsführers in Serbien ergeben sich aus dem Gesetz und den internen Regelungen der GmbH in Serbien. 

Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers in Serbien 

Die erste Bestellung erfolgt in der Regel in der Gründungsurkunde der GmbH in Serbien und wird von den Gründern einstimmig beschlossen. Nach der Gründung kann ein Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss bestellt werden. 

Soll ein zusätzlicher Geschäftsführer bestellt werden, muss die Gesamtzahl der Geschäftsführer mit den Bestimmungen in der Gründungsurkunde oder mit einem gesonderten Beschluss der Gesellschafterversammlung übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann das Handelsregister Serbiens die Eintragung verweigern. 

Ein neuer Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt – dieselbe ist auch für die Abberufung zuständig. 

Häufige Gründe für eine Änderung des Geschäftsführers

Die Amtszeit eines Geschäftsführers endet in der Regel mit Ablauf der vereinbarten Frist, durch Rücktritt (einseitige Kündigung durch den Geschäftsführer) oder durch Abberufung (einseitige Entscheidung der Gesellschaft). Die Abwicklung einer Änderung muss präzise erfolgen, unabhängig vom Grund – sei es das Ende der Amtszeit, der Rücktritt oder die Entscheidung der Gesellschafterversammlung. 

Amtszeit kann verlängert werden, um ein automatisches Ausscheiden zu verhindern. Bei einer Abberufung ist insbesondere zu beachten, welche Art von Vertrag der Geschäftsführer mit der GmbH in Serbien abgeschlossen hat – darauf gehen wir im Folgenden näher ein. 

Vertragsverhältnis und Verfahren zur Änderung des Geschäftsführers 

Bei der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH in Serbien ist entscheidend, ob der Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines dienstvertragsähnlichen Vertrags ohne Arbeitsverhältnis tätig wird

  • Im Falle eines Arbeitsverhältnisses bedeutet die Abberufung als Geschäftsführer nicht automatisch die Beendigung des Arbeitsvertrags. Das Arbeitsgesetz Serbiens schreibt ein gesondertes Verfahren für die Kündigung vor, das unabhängig von der Eintragung der Abberufung im Handelsregister Serbiens durchgeführt werden muss. 
  • Wird der Geschäftsführer hingegen durch einen Dienstvertrag ohne Arbeitsverhältnis engagiert, kann dieser Vertrag spezielle Kündigungsregelungen enthalten, was für beide Seiten mehr Rechtssicherheit schafft. In jedem Fall ist ein gut ausgearbeiteter Vertrag entscheidend für eine rechtssichere und störungsfreie Zusammenarbeit.  

Außerdem ist die Art des abgeschlossenen Vertrags auch aus steuerlicher Sicht relevant – ein Geschäftsführer in Serbien hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. 

2. Gesellschafterversammlung – Gesellschafter einer GmbH in Serbien 

Die Gesellschafterversammlung einer GmbH in Serbien besteht aus allen Gesellschaftern des Unternehmens, also den Inhabern von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft. Die Rechte der Gesellschafter in Serbien werden insbesondere durch die Teilnahme an der Arbeit und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sowie durch die Teilhabe am Gewinn der GmbH in Serbien ausgeübt. 

Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung 

Die Gesellschafterversammlung einer GmbH in Serbien trifft die wesentlichsten Entscheidungen für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft: Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Annahme von Jahresabschlüssen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft, Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals, zusätzliche Einlagen ohne Erhöhung des Stammkapitals (Rekapitalisierung) und vieles mehr. 

Die Beschlüsse werden entweder in Versammlungen oder im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst – nach Maßgabe des Gesetzes und der Bestimmungen der Gründungsurkunde der GmbH in Serbien. 

Gründungsurkunde der GmbH in Serbien – Bedeutung und Inhalt 

Die Gründungsurkunde einer GmbH in Serbien stellt das grundlegende Rechtsdokument der Gesellschaft dar und bildet ihre rechtliche Grundlage. Die Gründungsurkunde regelt die interne Organisation, die Zuständigkeiten und Rechte der Gesellschafter sowie weitere wesentliche Aspekte. Obwohl die Gründungsurkunde bei der Gründung erstellt wird, kann er später – ganz oder teilweise – durch Gesellschafterbeschluss mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit geändert werden.

Besonders bedeutsam ist, dass die Gründungsurkunde die Möglichkeit bietet, gesetzliche Regelungen individuell zu gestalten. Beispiele hierfür sind: 

  • Erstattung der Gründungskosten; 
  • Verlängerung der Verschwiegenheitspflicht für bestimmte Personen (Mitarbeiter, Vertreter usw.); 
  • Verlängerung des Wettbewerbsverbots nach Beendigung einer Funktion in der Gesellschaft; 
  • Unverhältnismäßige Verteilung von Stimmrechten oder Gewinnanteilen; 
  • Abweichende Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen und zu Vorkaufsrechten; 
  • Beschränkung der Vererbbarkeit von Geschäftsanteilen im Todesfall eines Gesellschafters; 
  • Rechte im Zusammenhang mit der Verpfändung von Anteilen in einer GmbH in Serbien. 

Was bedeutet das konkret? All diese Regelungsbereiche – und viele weitere – sind bereits gesetzlich normiert. Wenn Sie sie nicht in der Gründungsurkunde abweichend regeln, gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften. Die Gründungsurkunde gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv mitzugestalten – weshalb sollte man diese nicht nutzen? 

Die Gründungsurkunde jeder GmbH ist ein öffentliches Dokument, das sowohl bei der Gründung als auch bei späteren Änderungen auf der Website des serbischen Handelsregisters veröffentlicht wird. 

Gesellschaftervereinbarung in einer GmbH in Serbien 

Neben der Gründungsurkunde können die Gesellschafter einer GmbH in Serbien auch eine Gesellschaftervereinbarung abschließen – ein internes rechtliches Dokument, das ihr gegenseitiges Verhältnis im Zusammenhang mit der Gesellschaft regelt. 

Die Gesellschaftervereinbarung kann von allen oder nur von bestimmten Gesellschaftern abgeschlossen werden. Anders als die Gründungsurkunde ist die Gesellschaftervereinbarung kein öffentliches Dokument und entfaltet nur gegenüber den unterzeichnenden Parteien Rechtswirkung. 

Einer der wichtigsten Zwecke einer Gesellschaftervereinbarung besteht darin, Pattsituationen bei der Beschlussfassung zu verhindern – etwa wenn drei Gesellschafter mit gleichen Anteilen keine Einigung in einer wesentlichen Angelegenheit erzielen, wodurch der Betrieb der Gesellschaft blockiert wird. Die Vereinbarung kann entsprechende Mechanismen zur Konfliktlösung vorsehen oder Regelungen enthalten, wie bestimmte Gesellschafter bei einzelnen Themen in der Versammlung abstimmen werden. 

Die Gesellschaftervereinbarung kann sich auch auf andere Bereiche von Bedeutung für die Gesellschafter beziehen, da das Gesetz keinen abschließenden Katalog von zulässigen oder unzulässigen Regelungsgegenständen enthält. Gerade deshalb ist sie besonders interessant und praktisch. 

Vorkaufsrecht und Beschränkungen der Anteilsübertragung bei einer GmbH in Serbien

Jeder Gesellschafter einer GmbH in Serbien verfügt über ein gesetzliches Vorkaufsrecht, falls ein anderer Gesellschafter seinen Anteil entgeltlich an einen Dritten übertragen möchte (also an eine nicht an der Gesellschaft beteiligte Person). Dieses Vorkaufsrecht kann jedoch in der Gründungsurkunde ausgeschlossen werden.  

Darüber hinaus kann die Gründungsurkunde auch weitere oder andere Einschränkungen für die Übertragung von Geschäftsanteilen vorsehen – zum Beispiel die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder eines anderen Gesellschaftsorgans verlangen. 

Wegen dieser Besonderheiten sollte die Gründungsurkunde einer GmbH in Serbien unbedingt von einem Rechtsanwalt erstellt werden, da dieses Dokument die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der gegenwärtigen und künftigen Beziehungen innerhalb Ihres Unternehmens festlegt.  

Übertragung von Geschäftsanteilen – Wie wird der Eigentümer einer GmbH in Serbien geändert? 

Als Eigentümer einer Gesellschaft in Serbien gelten ausschließlich jene natürlichen oder juristischen Personen, die im serbischen Handelsregister eingetragen sind. Ein Wechsel im Gesellschafterbestand erfolgt rechtlich durch die Übertragung von Geschäftsanteilen. Die Antwort auf die Frage, wie man den Eigentümer einer GmbH ändert, liegt somit in den Regelungen zur Anteilsübertragung. 

Die Übertragung erfolgt in der Praxis meist durch Abschluss eines Übertragungsvertrags in Bezug auf den Geschäftsanteil an der GmbH in Serbien. 

Dieser Vertrag – ebenso wie der gesamte Übertragungsvorgang – muss den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der GmbH in Serbien entsprechen. 

Ein solcher Übertragungsvertrag kann entgeltlich (vergleichbar einem Kaufvertrag) oder unentgeltlich (vergleichbar einer Schenkung) erfolgen. 

Der Übertragungsvorgang gliedert sich in der Regel in drei Phasen: 

  1. Abschluss eines Vorvertrags und/oder des Anteilsübertragungsvertrags – dieses Dokument ist entscheidend und muss klare Bedingungen für die Übertragung enthalten; 
  1. Eintragung des neuen Gesellschafters ins Register der Wirtschaftssubjekte; 
  1. Aktualisierung des zentralen Registers wirtschaftlicher Eigentümer, Benachrichtigung der Banken, Abgabe steuerlicher Erklärungen und weitere laufende Maßnahmen. 

Bei komplexeren Transaktionen (M&A) gehen der eigentlichen Übertragung oft eine rechtliche Prüfung (Due Diligence) sowie die Erfüllung sogenannter „Conditions Precedent“ voraus, bevor der Hauptvertrag unterzeichnet wird. 

Je nach Sachverhalt können unterschiedliche gesetzliche Regelungen zum Tragen kommen, sofern sie nicht vertraglich abbedungen werden. Gleichzeitig bestehen auch zwingende gesetzliche Normen, die unabhängig vom Parteiwillen gelten. 

3. Verfahren vor dem Handelsregister Serbiens – Wie werden Unternehmensdaten aktualisiert? 

Das Verfahren zur Änderung von Unternehmensdaten beim Handelsregister Serbiens beginnt mit der Einreichung eines Registrierungsantrags, entweder in Papierform oder elektronisch, begleitet von den erforderlichen Nachweisen, auf deren Grundlage die Änderung im Handelsregister Serbiens umgesetzt werden soll. 

Im Falle einer Anteilsübertragung ist eines der Hauptdokumente der Übertragungsvertrag, während bei Änderungen bezüglich der Abberufung und Ernennung von Geschäftsführern ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH in Serbien erforderlich ist. Zusätzlich sind für diese und andere Änderungen häufig weitere Unterlagen notwendig, um die jeweilige Änderung durchzuführen. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig Informationen über den vollständigen Umfang der für jede einzelne Änderung der Unternehmensdaten beim Handelsregister Serbiens erforderlichen Dokumentation einzuholen. 

Welche Änderungen werden beim Handelsregister Serbiens eingetragen? 

Im vom Handelsregister Serbiens geführten Handelsregister können verschiedene Arten von unternehmensbezogenen Änderungen eingetragen werden, was auch verpflichtend ist, darunter: 

  • Änderung des Firmennamens, Übersetzung des Firmennamens, 
  • Änderung des Firmensitzes, 
  • Eröffnung oder Schließung von Niederlassungen, 
  • Änderung der E-Mail-Adresse des Unternehmens, 
  • Ernennung oder Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen und Bevollmächtigten, 
  • Änderungen im Zusammenhang mit den Gesellschaftern (personenbezogene und juristische Daten), 
  • Änderungen des Kapitals und der Geschäftsanteile der Gesellschafter, 
  • Einleitung oder Beendigung der Liquidation, 
  • Statusänderungen (Fusionen, Übernahmen, Ausgliederungen) sowie viele weitere Arten von Änderungen. 

Gibt es Fristen für die Eintragung von Änderungen beim Handelsregister Serbiens? 

Für die meisten Änderungen beim Handelsregister Serbiens beträgt die Frist zur Einreichung eines Registrierungsantrags 15 Tage ab dem Datum, an dem die Änderung tatsächlich eintritt, um die reguläre Gebühr zu erhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten, fällt eine höhere Gebühr für die Registrierung der Änderung beim Handelsregister Serbiens an. 

Für bestimmte Änderungen gibt es kein Konzept der verspäteten Einreichung, wie beispielsweise bei der Gründungsurkunde einer GmbH in Serbien. Daher ist es wichtig, vor der Registrierung zu prüfen, ob Ihre spezifische Änderung der fristgerechten Einreichungspflicht unterliegt. 

Die Aktualisierung der Unternehmensdaten beim Handelsregister Serbiens ist nicht nur aus Gründen der Fristwahrung entscheidend. Wenn beispielsweise Ihre Passnummer geändert wurde, Sie aber weiterhin als Geschäftsführer mit der alten Passnummer registriert sind, kann dies zu Missverständnissen bezüglich Ihres Status führen – etwa Kontosperrungen bei Banken und Vertrauensverlust bei der Vertretung der GmbH in Serbien gegenüber Dritten (da Sie öffentlich mit einem anderen Ausweisdokument eingetragen sind). 

Gleiches gilt für Änderungen beim Handelsregister Serbiens hinsichtlich der Unternehmensadresse, insbesondere wenn Sie von einer neuen Niederlassung aus tätig sind, die nicht ordnungsgemäß registriert wurde. 

Können mehrere Änderungen der Unternehmensdaten gleichzeitig beim Handelsregister Serbiens eingereicht werden? 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Mehrere gleichzeitige Änderungen im Handelsregister können über einen einzigen Registrierungsantrag eingereicht werden, was erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht. Bei gleichzeitiger Einreichung mehrerer Anträge wird die Verwaltungsgebühr für den zweiten und jeden weiteren Antrag um 50 % reduziert. Dieser Vorteil macht mehrere Änderungen vor dem Handelsregister Serbiens kosteneffizienter für Unternehmen, die eine größere Anzahl von Unternehmensdaten auf einmal aktualisieren möchten. 

Allerdings können bestimmte Anträge nicht gemeinsam mit anderen eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass Sie diesen Vorteil nutzen können, ist es wichtig, vorher zu klären, welche Änderungen miteinander kompatibel sind. 

Wann wird eine Änderung im Zusammenhang mit dem Unternehmen wirksam? 

Bei einigen Änderungen im Unternehmen entsteht die Rechtswirkung in dem Moment, in dem die Änderung tatsächlich eintritt. Zum Beispiel wird bei der Beschlussfassung über die Ernennung eines Geschäftsführers die Funktion des Geschäftsführers ab dem Zeitpunkt des Beschlusses wirksam, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister Serbiens. 

Bei anderen Änderungen der Unternehmensdaten entsteht die Rechtswirkung jedoch erst mit der Eintragung im Handelsregister Serbiens, etwa bei einer Änderung der Gesellschafterliste (Anteilsübertragung). Mit anderen Worten: Sie werden Eigentümer der GmbH in Serbien erst nach der Eintragung durch das Handelsregister Serbiens. 

Häufige Fehler und Komplikationen 

Auch erfahrene Beteiligte können bei der Registrierung von Änderungen vor dem Handelsregister Serbiens Fehler machen. Wenn Sie bereits in Serbien geschäftlich tätig sind, sind Ihnen wahrscheinlich schon fehlgeschlagene Eintragungen beim Handelsregister Serbiens begegnet – was in der Praxis sehr häufig vorkommt. 

Zu den häufigsten Fehlern zählen: 

  • falsch ausgefüllte Registrierungsanträge, 
  • unvollständige oder fehlerhaft vorbereitete Unterlagen, 
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen, 
  • Nichtzahlung der erforderlichen Verwaltungsgebühren, 
  • mangelnde Kenntnis der rechtlichen Folgen bestimmter Änderungen beim Handelsregister Serbiens, 
  • unnötiger Zeitaufwand durch eigenständige Durchführung der Verfahren mit wiederholten Fehlern, die letztlich deutlich mehr kosten. 

Obwohl das Unternehmensgesetz den grundsätzlichen Rahmen für diese Prozesse setzt, erfordert die ordnungsgemäße Umsetzung von Änderungen vor dem Handelsregister Serbiens die Kenntnis weiterer Vorschriften, die das Registrierungsverfahren im Handelsregister Serbiens regeln. Neben der Kenntnis dieser Vorschriften sind auch Erfahrung und Präzision von hohem Wert. 

Unabhängig davon, ob es sich um die Ernennung eines Geschäftsführers, eine Anteilsübertragung oder interne Gesellschafterverhältnisse handelt, liegt der Mehrwert eines Anwalts darin, sicherzustellen, dass alle Änderungen vor dem Handelsregister Serbiens effizient und ohne unerwünschte Folgen im Außenverhältnis durchgeführt werden.  

GmbH in Serbien - STAV LAW
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