Alles beginnt mit dem Interesse am Markteintritt – wie funktioniert Unternehmensgründung in Serbien?

Planen Sie den Einstieg in den serbischen Markt und fragen sich, wie Unternehmensgründung in Serbien funktioniert? Die Gründung eines Unternehmens in Serbien kann eine äußerst lohnende Entscheidung für Unternehmer sein, die in neue Märkte expandieren möchten. Serbien bietet zahlreiche Vorteile, darunter günstige Steuersätze, eine strategische Lage auf dem Balkan im Herzen Europas sowie den Zugang zu einem wachsenden Markt mit zahlreichen Freihandelsabkommen und einer gut ausgebildeten Arbeitskraft, insbesondere im IT-Sektor.

Egal, ob Sie Ihr bestehendes Unternehmen und Ihre Belegschaft nach Serbien verlagern oder ein neues Geschäftsvorhaben starten möchten, dieser umfassende Leitfaden zur Unternehmensgründung in Serbien könnte genau das Richtige für Sie sein!

In diesem Leitfaden führen wir Sie durch die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Serbien – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Unternehmensgründung.


Rechtsformen für Unternehmensgründung in Serbien und ihre Unterschiede

Bei der Gründung eines Unternehmens in Serbien gehört die Wahl der Rechtsform zu den ersten Entscheidungen. Die häufigsten Unternehmensformen sind das Einzelunternehmen (Preduzetnik oder PR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Društvo sa ograničenom odgovornošću oder DOO) sowie Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen ausländischer Unternehmen. Es gibt auch weniger verbreitete Formen wie Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und Aktiengesellschaften, die in Serbien jedoch selten sind. Jede Rechtsform hat ihre eigenen spezifischen Merkmale und Vorteile.

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen in Serbien ist eine wesentliche Entscheidung für die Unternehmensgründung in Serbien. Hier sind die wichtigsten Unternehmensformen und ihre Eigenschaften:

RechtsformBeschreibung





Einzelunternehmen (PR)



Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform und eignet sich ideal für kleine Unternehmen. Das Unternehmen und der Inhaber sind rechtlich identisch, was bedeutet, dass der Inhaber persönlich für die Verpflichtungen des Unternehmens haftet. Der Registrierungsprozess ist unkompliziert und ermöglicht dem Inhaber die Erteilung einer Unternehmensregisternummer, einer Steuernummer, eines Firmennamens und anderer erforderlicher Angaben. Als Einzelunternehmer können Sie Rechnungen ausstellen und Geschäftstätigkeiten wie jedes andere Unternehmen ausüben. Einzelunternehmer können zwischen der Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrags und der doppelten Buchführung (ähnlich wie juristische Personen) wählen.
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung in Serbien – GmbH (DOO)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO) ist die beliebteste Form für Unternehmen jeder Größe und wird von einem oder mehreren Gründern – natürlichen oder juristischen Personen – gegründet. Der Hauptvorteil einer DOO liegt in der beschränkten Haftung der Gründer/Eigentümer des Unternehmens, was bedeutet, dass sie nur das Risiko tragen, was sie in das Unternehmen investiert haben. Das Unternehmen selbst, nicht die Eigentümer, ist für seine Verpflichtungen verantwortlich. Diese Struktur trennt das persönliche Vermögen der Gründer vom Vermögen des Unternehmens und bietet den Gründern einen zusätzlichen Schutz. Eine GmbH ist die am häufigsten gewählte und sicherste Rechtsform für die Unternehmensgründung in Serbien.
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in SerbienEine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ermöglicht es ausländischen Unternehmen, in Serbien tätig zu werden, ohne ein neues Unternehmen zu gründen. Es ist also eine alternative Möglichkeit zur Firmengründung in Serbien. Es handelt sich um einen organisatorischen Teil des ausländischen Unternehmens, der in Serbien unter derselben rechtlichen Identität wie das Mutterunternehmen operiert. Zweigniederlassungen gelten als Inländer nach den Bankvorschriften und können Inländerkonten eröffnen, was in der Regel der Hauptgrund für ausländische Unternehmen ist, eine Zweigniederlassung in Serbien zu registrieren.
Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in SerbienEine Repräsentanz stellt eine nicht-kommerzielle Präsenz eines ausländischen Unternehmens auf dem serbischen Markt dar. Eine Repräsentanz dient als organisatorische Einheit des ausländischen Unternehmens und führt vorbereitende Tätigkeiten durch, die auf den Abschluss von Geschäftstransaktionen für das Mutterunternehmen abzielen. Das ist auch eine alternative Möglichkeit zur Firmengründung in Serbien. Weder Zweigniederlassungen noch Repräsentanzen besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass das ausländische Mutterunternehmen für ihre Verpflichtungen gegenüber Dritten haftet.

Die am häufigsten verwendeten und geeigneten Formen zur Firmengründung in Serbien, sowohl für Staatsbürger als auch für Ausländer, sind das Einzelunternehmen (PR) und die Gesellschafter mit beschränkter Haftung – GmbH (DOO). Diese beiden Unternehmensformen in Serbien sind ideal für Unternehmen jeder Größe, einschließlich Mikro-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen. Daher konzentrieren wir uns auf PR und GmbH (DOO), da sie die Flexibilität und Vorteile bieten, die den unterschiedlichen geschäftlichen Anforderungen gerecht werden.

Wie lange dauert die Unternehmensgründung in Serbien?

Die Unternehmensregistrierung in Serbien, einschließlich der Vorbereitung und Beschaffung der notwendigen Dokumente, dauert in der Regel zwischen 5 und 15 Tagen, abhängig von der Effizienz aller beteiligten Parteien. Mit der Unterstützung eines Anwalts kann die Firmengründung in Serbien und Eintragungsprozess beim Handelsregister jedoch schnell, unkompliziert und rechtlich zuverlässig durchgeführt werden.

Anwälte sind befugt, sämtliche Dokumente einzureichen und können diese mit ihrer elektronischen Unterschrift beglaubigen, wodurch die notarielle Beglaubigung der Dokumente für die Firmengründung in Serbien entfällt. Dieser vereinfachte Prozess beschleunigt die Gründung eines Unternehmens oder Einzelunternehmens erheblich, wenn er durch einen Anwalt durchgeführt wird.

Die Wahl eines Firmennamens für die Unternehmensgründung in Serbien

Die Wahl eines Firmennamens für die Unternehmen in Serbien ist ein entscheidender Schritt bei der Firmengründung in Serbien. Während ein Einzelunternehmer auch nur unter seinem persönlichen Namen tätig sein kann, muss eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH in Serbien (DOO) einen eindeutigen, eingetragenen Firmennamen haben.

Der Firmenname des Unternehmens in Serbien sollte einzigartig und unterscheidbar von bestehenden Firmennamen im Handelsregister sein. Um internationale Kunden anzusprechen, kann der Firmenname auch in Fremdsprachen übersetzt und bei dem Handelsregister als solcher registriert werden. Ein typischer Firmenname für eine GmbH in Sebien umfasst drei Komponenten: 1) den Namen selbst (z.B. „Firmly“), 2) die Rechtsform („DOO“) und 3) den Standort des Firmensitzes (z.B. „Belgrad“), was zu einem vollständigen Namen wie „Firmly DOO Belgrad“ führt. Dazu kann der Name auch auf „Firmly DOO“ oder „Firmly doo“ verkürzt registriert werden.

Handelsregister bietet eine Überprüfung der Namensverfügbarkeit an, um sicherzustellen, dass der gewünschte Firmenname nicht bereits verwendet wird oder zu ähnlich zu einem bestehenden Namen ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, da die Registrierung eines Firmennamens, der identisch oder sehr ähnlich zu einem bestehenden ist, nicht gestattet ist. Das Handelsregister führt diese Überprüfung auf Anfrage durch, Sie können jedoch auch eine informelle Suche kostenlos auf der Website des Handelsregisters durchführen.

Geschäftstätigkeit des Unternehmens für die Unternehmensgründung in Serbien

Bei der Gründung eines Unternehmens in Serbien müssen Sie eine Geschäftstätigkeit auswählen, die die Angabe eines Codes und einer Beschreibung dieser Tätigkeit umfasst. Diese Definition wird in der Gründungsurkunde des Unternehmens festgelegt. Dies beschränkt Ihr Unternehmen jedoch nicht nur auf diese Tätigkeit! Laut serbischem Recht müssen Sie eine primäre Geschäftstätigkeit für das Unternehmen registrieren, Sie sind jedoch berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben.

Diese Flexibilität stellt einen bemerkenswerten Unterschied zu den Vorschriften vieler anderer Länder dar. Sie können eine Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens auswählen, um diese Ihren Kunden zu präsentieren, sind jedoch frei, zusätzliche oder andere Tätigkeiten auszuführen, solange diese keine speziellen Genehmigungen oder Lizenzen erfordern (wie im Bank- oder Gesundheitswesen).

Im Wesentlichen stellt die Registrierung Ihrer Geschäftstätigkeit eine formale Anforderung für die Unternehmensgründung dar, beschränkt jedoch nicht den Umfang der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens in Serbien. Eine detaillierte Übersicht der Geschäftstätigkeiten finden Sie in der Verordnung über die Klassifikation der Tätigkeiten oder in den NACE-Codes. Zudem können Anwälte wertvolle Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Tätigkeitscodes für die Gründung eines Unternehmens in Serbien bieten.

Geschäftsführung und Eigentümerstruktur eines Unternehmens in Serbien

Können Ausländer Gründer und Geschäftsführer eines serbischen Unternehmens sein?

Natürlich! Ausländer können tatsächlich Gründer und Geschäftsführer von Unternehmen in Serbien sein.

Bei einem Einzelunternehmen sind der Gründer und der Gesellschaftsführer dieselbe Person – der Einzelunternehmer.

Bei einer GmbH in Serbien (DOO) können sowohl inländische als auch ausländische Staatsangehörige als Gründer und Gesellschaftsführer fungieren. Eine GmbH in Serbien muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der als primärer gesetzlicher Vertreter des Unternehmens fungiert. Zusätzlich zum Geschäftsführer kann ein Unternehmen weitere Vertreter ernennen, wie zusätzliche Vertreter oder Prokuristen.

Der Geschäftsführer des Unternehmens in Serbien leitet die täglichen Geschäfte, unterzeichnet Unternehmensdokumente, überwacht die Mitarbeiter, setzt Entscheidungen der Unternehmensgründer oder -eigentümer um und vertritt das Unternehmen gegenüber Dritten. Die Gründer bilden gemeinsam die Generalversammlung des Unternehmens, die für wesentliche Entscheidungen über den Geschäftsbetrieb des Unternehmens verantwortlich ist, einschließlich der Ernennung von Geschäftsführern, der Änderung der Gründungsurkunde und anderer wichtiger Entscheidungen.

Neben dem Geschäftsführer kann ein Unternehmen in Serbien auch andere eingetragene Vertreter oder Prokuristen haben, die befugt sind, rechtliche Transaktionen durchzuführen und andere Handlungen im Namen des Unternehmens vorzunehmen. Das Unternehmen kann auch zusätzliche Leitungsorgane wie einen Aufsichtsrat einrichten. Es ist bemerkenswert, dass sowohl natürliche Personen als auch in Serbien registrierte juristische Personen als Geschäftsführer oder andere Vertreter des Unternehmens fungieren können.

Brauche ich mindestens einen Direktor, Vertreter oder Gründer, der serbischer Staatsbürger ist?

Kurz gesagt – Nein, sie brauchen keine serbishen Staatsbürger für die Unternehmensgründung in Serbien. 

Sie benötigen keine serbischen Staatsangehörigen in der Struktur Ihres Unternehmens, weder für die Gründung noch für den laufenden Betrieb.

In Serbien haben sowohl inländische als auch ausländische Unternehmensgründer und Geschäftsführer die gleichen Rechte. Das bedeutet, dass Ausländer ein Unternehmen vollständig gründen und die Rolle eines Vertreters im Unternehmen übernehmen können, ohne dass serbische Staatsbürger als Vertreter oder Gründer erforderlich sind.

Muss ich einen Direktor des Unternehmens anstellen, oder gibt es eine alternative Option?

Es gibt zwei hervorragende Optionen, um für Unternehmensgründung in Serbien einen Unternehmensdirektor zu engagieren:

  1. Arbeitsvertrag: Dieser schafft ein formelles Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Direktor, einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dazu gehören die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, Krankheitsurlaub, Urlaub und andere arbeitsrechtliche Vorteile.
  2. Direktorenvertrag: Diese alternative Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers, ohne ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Sie bietet mehrere Vorteile, wie die Befreiung von Mindestlohngesetzen und Arbeitsrechten. Diese Option kann besonders vorteilhaft für ausländische Direktoren sein, die nicht dauerhaft in Serbien wohnen möchten.

Sie können die Option wählen, die am besten zu den Bedürfnissen und Zielen Ihres Unternehmens passt.

Kann ich die Befugnisse des Direktors zur Vertretung des Unternehmens einschränken?

Ja, das können Sie!

Das serbische Unternehmensrecht bietet flexible Möglichkeiten zur Einschränkung der Befugnisse von Unternehmensvertretern. Sie können deren Befugnisse in Bezug auf bestimmte Rechtsgeschäfte, den Wert von Transaktionen oder durch die Verpflichtung zu zwingenden Mitunterzeichnungen für bestimmte Handlungen einschränken. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Kontrolle darüber, wie das Unternehmen geführt und vertreten wird, und kann sowohl bei der Unternehmensgründung in Serbien, als auch später vorgenommen werden.

Bei der Firmengründung in Serbien können Sie die Befugnisse der Unternehmensvertreter festlegen und ebenso zu jedem späteren Zeitpunkt nach der Gründung einer GmbH anpassen.

Firmensitz und elektronische Adresse der Firma für Unternehmensgründung in Serbien

Bei der Gründung eines Unternehmens in Serbien ist es entscheidend, sowohl einen Firmensitz als auch eine elektronische Adresse (E-Mail) zu haben. Der Firmensitz ist die offizielle Adresse, unter der Ihr Unternehmen rechtlich registriert ist und an die alle formellen Mitteilungen von Behörden und Geschäftspartnern gerichtet werden. Die Firmenadresse kann jederzeit nach der Gründung des Unternehmens geändert werden.

In Serbien besteht außerdem die Möglichkeit, virtuelle Büroservices zu nutzen, die kostengünstige Lösungen für den Firmensitz Ihres Unternehmens bieten können. Mit der richtigen rechtlichen und unternehmerischen Dokumentation können virtuelle Firmensitze effektiv und rechtlich sicher verwaltet werden.

Zusätzlich können Unternehmen in Serbien eine separate Postanschrift registrieren, falls Sie es vorziehen, dass die Korrespondenz an eine andere Adresse als den eingetragenen Firmensitz gesendet wird. Dies kann insbesondere aus Gründen der Privatsphäre oder für betriebliche Zwecke nützlich sein.

Unternehmen in Serbien können auch Zweigniederlassungen als eigenständige Organisationseinheiten mit eigenen Adressen einrichten. Dies ist bei Unternehmen mit mehreren Standorten, wie Apotheken oder Restaurantfranchises, üblich. Zweigniederlassungen inländischer Unternehmen können eigene Vertreter haben, die sich von denen des Mutterunternehmens unterscheiden, was Flexibilität bei der Verwaltung verschiedener Geschäftstätigkeiten bietet.

Diese Optionen bieten vielfältige und anpassbare Lösungen für die Einrichtung und Verwaltung Ihrer Geschäftstätigkeit in Serbien und ermöglichen es Ihnen, Ihre Geschäftspräsenz entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen zu gestalten.

Stammkapital

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist kein bestimmter Betrag an Stammkapital erforderlich. Da der Einzelunternehmer rechtlich als Geschäftseinheit gilt, werden seine persönlichen Mittel als Stammkapital verwendet.

Im Gegensatz dazu erfordert eine GmbH (DOO) einen festgelegten Betrag an Stammkapital für die Unternehmensgründung in Serbien. Für eine DOO beträgt das Mindeststammkapital 100 serbische Dinar (ca. 1 EUR), und obwohl es in Dinar ausgedrückt wird, kann die Zahlung auch in jeder Fremdwährung erfolgen. Das Stammkapital des Unternehmens kann auch als Anfangsfinanzierung zur Deckung der Gründungskosten wie Registrierung, Ausstattung und Inventar des neu gegründeten Unternehmens dienen. Obwohl für die Gründung einer GmbH in Serbien ein geringer Mindestbetrag vorgeschrieben ist, haben Sie die Möglichkeit, ein höheres Stammkapital festzulegen, um Ihre Geschäftsprojekte nach der Firmengründung in Serbien ausreichend zu finanzieren.

Kann ich Sacheinlagen als Stammkapital einbringen?

Kurz gesagt – ja! Im Prozess der Unternehmensgründung in Serbien können Sie auch Sacheinlagen als Stammkapital einbringen.

Nicht-monetäre Einlagen können als Stammkapital des Unternehmens eingebracht werden. Dazu gehören geistiges Eigentum, Software, Immobilien, Ausrüstung und andere Vermögenswerte. Die Bewertung dieser nicht-monetären Beiträge erfolgt in der Regel durch die Gründer oder einen autorisierten Gutachter.

Muss das Stammkapital sofort eingezahlt werden?

Nein, die sofortige Einzahlung des Stammkapitals ist nicht erforderlich für die Unternehmensgründung in Serbien. 

Bei der Gründung des Unternehmens in Serbien müssen Sie lediglich die Höhe des Stammkapitals angeben. Das serbische Recht erlaubt es, das Stammkapital innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung des Unternehmens in Serbien einzuzahlen oder einzubringen, wodurch Sie die Flexibilität haben, sich zunächst auf den Aufbau Ihres Unternehmens zu konzentrieren. Die meisten Gründer gehen bei der Firmengründung in Serbien so vor, um unnötige Bankformalitäten vor der Gründung zu vermeiden. Der beste Ablauf ist, zuerst die Firma in Serbien zu registrieren, dann ein Bankkonto zu eröffnen und erst danach das Stammkapital einzuzahlen. 

Gründungsurkunde des Unternehmens in Serbien als der wichtigste Dokument für die Unternehmensgründung in Serbien

Für Einzelunternehmer besteht keine Verpflichtung, eine Gründungsurkunde zur Registrierung des Einzelunternehmens zu erstellen. Für eine GmbH (DOO) ist jedoch die Gründungsurkunde ein obligatorisches Unternehmensdokument.

Die Gründungsurkunde ist das zentrale Dokument der Firma in Serbien, das die Struktur und die Arbeitsweise des Unternehmens in der HmH (DOO) definiert. Dieses Dokument muss in voller Übereinstimmung mit dem Unternehmensgesetz in schriftlicher oder elektronischer Form erstellt und mit den erforderlichen Beglaubigungen versehen werden. Seit 2023 kann dies auch von einem Anwalt mit seinem elektronischen Zertifikat im Rahmen der Online-Unternehmensgründung erfolgen, wodurch die zuvor bestehenden Notarkosten für die Beglaubigung der Gründungsurkunde entfallen.

Wichtige Elemente der Gründungsurkunde

  1. Angaben zu den Gründern des Unternehmens in Serbien;
  2. Den Firmennamen und den Sitz des Unternehmens in Serbien;
  3. Die primäre Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Serbien;
  4. Die Gesamthöhe des Stammkapitals des Unternehmens in Serbien;
  5. Einzelheiten zu den Geld- und Sachleistungen der Gründer;
  6. Der Zeitplan für die Einzahlung oder Einbringung der Beiträge in das Kapital des Unternehmens in Serbien;
  7. Der prozentuale Anteil jedes Gründers am gesamten anfänglichen Kapital des Unternehmens in Serbien;
  8. Die Bezeichnung der Organe des Unternehmens und deren jeweilige Zuständigkeiten, usw.

Zusätzlich zu den grundlegenden Details erlaubt das Unternehmensgesetz den Gründern, aktuelle und zukünftige Unternehmensbeziehungen zu regeln und verschiedene Ereignisse zu berücksichtigen, die das Unternehmen betreffen könnten. Änderungen der Gründungsurkunde können nach der Gründung des Unternehmens vorgenommen werden.

Gesellschaftervereinbarung 

Zusätzlich zur Gründungsurkunde können die Gründer auch eine Gesellschaftervereinbarung erstellen, um interne Angelegenheiten des Unternehmens präziser zu regeln. Dieses private Dokument kann Bereiche wie Entscheidungsprozesse, Erbschaftsfragen, Gewinnverteilungsregeln und Vorkaufsrechte abdecken. Im Gegensatz zur Gründungsurkunde wird die Gesellschaftervereinbarung nicht im Online-Register der Handelsregister veröffentlicht.

Im Gegensatz zur Gründungsurkunde, die ein obligatorisches Dokument für die Unternehmensgründung in Serbien ist, ist die Gesellschaftervereinbarung kein notwendiges Dokument für die Unternehmensgründung in Serbien.

Rechtliche Überlegungen

Das Unternehmensgesetz sieht Standardregeln vor, die gelten, wenn in der Gründungsurkunde nichts anderes festgelegt ist. Um eine genaue rechtliche Interpretation und ordnungsgemäße Dokumentation zu gewährleisten, ist die Beratung durch Rechtsexperten unerlässlich. Anwälte in Serbien sind besonders qualifiziert, rechtliche Unterstützung und Vertretung zu bieten und sicherzustellen, dass die Gründungsurkunde Ihres Unternehmens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihren geschäftlichen Bedürfnissen auch in Zukunft effektiv dienen.

Online-Registrierung eines Unternehmens bei dem serbischen Handelsregister

In Serbien wird die Unternehmensregistrierung elektronisch über das Portal des Handelsregisters durchgeführt. Dieser Prozess ist optimiert, effizient und auf eine schnelle Ausführung ausgelegt – ideal für Unternehmer und Geschäftsinhaber, die ihr Unternehmen zügig gründen möchten. Sobald alle Dokumente vorbereitet und eingereicht sind, erteilt das Handelsregister die Entscheidung zur Unternehmensgründung innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Wie funktioniert die elektronische Unternehmensgründung?

Die elektronische Unternehmensgründung umfasst mehrere Schritte, die von Ihrem Anwalt erleichtert werden:

1. Dokumentenvorbereitung

  • Für serbische Gründer ist ein Scan des Personalausweises erforderlich.
  • Für ausländische Gründer ist ein Pass-Scan (bei natürlichen Personen) oder ein beglaubigter und übersetzter Auszug aus dem Unternehmensregister einer ausländischen Gesellschaft erforderlich (bei juristischen Personen).
  • Eine spezielle Vollmacht, die Ihren Anwalt bevollmächtigt, in Ihrem Namen vor dem Handelsregister zu handeln.

2. Einreichung und Beglaubigung

  • Ihr Anwalt wird die Dokumentation beglaubigen und elektronisch bei dem Handelsregister einreichen.
  • Das bedeutet, dass Sie für die Unternehmensregistrierung nicht physisch in Serbien anwesend sein müssen – alles kann aus der Ferne erledigt werden.

Für Einzelunternehmer ist die Registrierung noch schneller, da keine Gründungsurkunde erforderlich ist.
Sobald Ihr Unternehmen registriert ist, können Sie mit den nächsten Schritten der Unternehmensgründung in Serbien fortfahren, die wir in den folgenden Abschnitten besprechen.

Elektronisches Zertifikat und Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens

Nach Ihre serbische Firma registriert ist, werden sie serbisches elektronische Zertifikat brauchen. Ein elektronisches Zertifikat ist unerlässlich für die elektronische Kommunikation mit den serbischen Behörden. Vorzugsweise sollten Sie nach der Gründung Ihres Unternehmens ein elektronisches Zertifikat für den Geschäftsführer erhalten. Dieser Prozess kann von Ihrem Anwalt erleichtert werden.

Warum benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat?

  • Für Unternehmer: Das elektronische Zertifikat ist erforderlich, um auf die ePorezi (eTaxen) -Plattform zuzugreifen, auf der Sie Steuerbescheide und Anweisungen zur Zahlung der monatlichen Steuern erhalten.
  • Für Geschäftsführer einer GmbH: Das elektronische Zertifikat ist notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens im zentralen Register der wirtschaftlich Berechtigten zu registrieren.

Zeitpunkt der Registrierung

Es ist wichtig, das elektronische Zertifikat zeitnah nach der Unternehmensgründung zu erhalten. Die Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten muss innerhalb von 15 Tagen nach der Registrierung des Unternehmens abgeschlossen sein. Sobald das Zertifikat ausgestellt ist, kann Ihr Anwalt bei der elektronischen Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten helfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen nach der Unternehmensgründung in Serbien

Nach der Registrierung Ihres Unternehmens ist der nächste entscheidende Schritt zur Unternehmensgründung in Serbien die Eröffnung eines Geschäftskontos. Das Bankkonto ist unerlässlich für die Abwicklung finanzieller Transaktionen und den offiziellen Start der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens. In Serbien gibt es eine Vielzahl von inländischen und internationalen Banken, die verschiedene Dienstleistungen anbieten, darunter Kontoverwaltung, Kredite und weitere Finanzprodukte.

Grundlegende Dokumentation für die Kontoeröffnung:

  1. Unterschriebene KDP-Form: Unterschriftenkarte für die Bank.
  2. OP-Form: Unterschrift des Geschäftsführers für Bankkommunikationen.
  3. Identifikation: Pass- oder Personalausweisscan der Geschäftsführer und Eigentümer des Unternehmens.
  4. Erklärung zum Status der Amtsträger: Bestätigung des Status des Geschäftsführers und der Gründer.
  5. Eigentumserklärung: Erklärung des Geschäftsführers zur Eigentümerstruktur des Unternehmens.
  6. Kontovereinbarungen: Unterzeichnete Verträge für Dinar- und Fremdwährungskonten.

Alle Banken in Serbien bieten elektronische und mobile Bankdienstleistungen an und bieten Kundensupport in englischer Sprache an. Das bedeutet, dass Sie Ihre Finanztransaktionen nach der Eröffnung einer in Serbien bequem aus der Ferne verwalten können.

Hilfe bei der Eröffnung von Bankkonten für das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter

Ein Anwalt kann Sie während des Prozesses der Kontoeröffnung in Serbien vertreten, was möglicherweise die Notwendigkeit Ihrer physischen Anwesenheit durch eine Vollmacht überflüssig macht.

Wahl eines Buchhalters, Einreichung von Steuererklärungen und Unternehmensbesteuerung nach Unternehmensgründung in Serbien

Wahl eines Buchhalters und Einreichung von Steuererklärungen als letzter Schritt bei der Unternehmensgründung in Serbien

Unternehmer, die als Pauschalsteuerzahler beginnen, müssen ein „KPO-Buch“ (Umsatzbuch) führen, um ihre Einnahmen aus Geschäftstätigkeiten zu dokumentieren. Wenn der Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres sechs Millionen Dinar (cca EUR 50.000) überschreitet, müssen sie auf die doppelte Buchführung umsteigen, ähnlich wie bei GmbHs. Dieser Grenzwert wird zu Beginn jedes neuen Geschäftsjahres zurückgesetzt. Bis dieser Schwellenwert erreicht ist, müssen Unternehmer nur das KPO-Buch führen – entweder in Papierform oder elektronisch (z. B. in Excel) – und die monatliche Pauschale für Steuern und Abgaben zahlen. Mit dem Steuerrechner der Steuerbehörde kann der genaue Betrag der Pauschale ermittelt werden.

Für DOO (GmbHs) sind zusätzliche Schritte erforderlich, die über die Unternehmensregistrierung bei dem Handelsregister hinausgehen. Konkret müssen GmbHs innerhalb von 15 Tagen nach der Registrierung Steuererklärungen einreichen. Daher ist die Auswahl eines zuverlässigen Buchhalters oder einer Buchhaltungsagentur entscheidend für die effektive Verwaltung der Buchführung und Steuererklärungen.

Unternehmensbesteuerung in Serbien

In Serbien wird die jährliche Körperschaftsteuer mit einem wettbewerbsfähigen Satz von 15 % erhoben, einem der niedrigsten Sätze in der Region, Europa und weltweit[1]. Dieser Satz wird durch verschiedene Steuererleichterungen und anerkannte (sogar doppelte) Betriebsausgaben ergänzt.

Für Einzelunternehmer, die Geschäftsbücher führen (nicht-Pauschalunternehmer), gibt es wesentliche Unterschiede im Vergleich zu GmbHs:

  1. Der Jahresgewinn von Einzelunternehmern wird zu einem niedrigeren Satz von 10 % besteuert.
  2. Einzelunternehmer müssen sich selbst ein monatliches Gehalt zahlen.

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den richtigen steuerlichen Rahmen zu wählen und zu verstehen sowie andere steuerliche Fragen zu Ihrem Unternehmen zu klären, einschließlich der Anwendbarkeit der Mehrwertsteuerregelungen auf Ihr Geschäft.

Vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Serbien für Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer und Mitarbeiter nach der Unternehmensgründung in Serbien

Nachdem Sie die Unternehmensgründung in Serbien erfolgreich abgeschlossen haben, möchten Sie möglicherweise in Serbien ansässig werden und dort leben. Ausländische Gründer und rechtliche Vertreter von Unternehmen in Serbien können auf Basis ihrer Rollen im Unternehmen vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen. Dies umfasst:

  • Unternehmensgründer können auf Basis ihrer Anstellung in dem von ihnen gegründeten Unternehmen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Geschäftsführer können auf Basis ihrer Tätigkeit im Unternehmen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen.
  • Da Einzelunternehmer sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind, können sie Genehmigungen auf Basis der Selbstständigkeit beantragen.

Antragsverfahren für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Serbien werden elektronisch bearbeitet. Dies ermöglicht die Einreichung von Anträgen und die Ausstellung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, ohne dass eine physische Anwesenheit erforderlich ist. Zunächst wird die Genehmigung für bis zu drei Jahre erteilt. Nach drei Jahren vorübergehenden Aufenthalts können Sie einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen.

Die einheitliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gewährt:

  • Rechtmäßigen Aufenthalt in Serbien
  • Eröffnung von persönlichen Bankkonten
  • Empfang eines Gehalts
  • Zugang zu Gesundheits- und Sozialversicherungen
  • Weitere Rechte und Vorteile innerhalb Serbiens

Auch Mitarbeiter eines Unternehmens können Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erhalten. Wenn ein Mitarbeiter seine Stelle verliert, kann er auf eine andere Grundlage für seinen Aufenthalt in Serbien wechseln, z. B. durch die Gründung eines Einzelunternehmens. Dies könnte ihm ebenfalls ermöglichen, weiterhin im Land zu leben und zu arbeiten, jedoch unter einem neuen Status.

Dieser vereinfachte Online-Prozess erleichtert die Unternehmensgründung und den rechtlichen Aufenthalt in Serbien, sodass Sie sich auf die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Falls Sie mehr über den Aufenthalt in Serbien erfahren möchten, lesen Sie unseren Blogbeitrag zum Thema – Aufenthalt in Serbien für Ausländer vereinfacht (2024/2025)!

Erhalt eines Schengen (EU) Visums und Nutzung der bilateralen Abkommen Serbiens

Ausländische Bürger mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt in Serbien können bei den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Serbien sowie bei Konsulaten in Drittländern ein Schengen (EU) Visum beantragen. Dieses Visum ermöglicht Reisen innerhalb des Schengen-Raums, solange die Person legal in Serbien ansässig ist.

Die Geschäftstätigkeit in Serbien bietet zahlreiche Vorteile. Serbien ist ein offizieller Kandidat für die EU-Mitgliedschaft und liegt strategisch im Herzen Europas. Das Land hat Freihandelsabkommen mit wichtigen globalen Wirtschaftsmächten wie China und Russland abgeschlossen. Es nimmt auch an der Open Balkan-Initiative teil, gemeinsam mit Albanien und Nordmazedonien. Darüber hinaus hat Serbien 68 bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit verschiedenen europäischen und anderen Ländern geschlossen[2].

Die Gründung eines Unternehmens in Serbien kann unkompliziert und effizient verlaufen, wenn Sie die in diesem Leitfaden beschriebenen Schritte befolgen. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und der Gründungsprozess reibungslos abläuft, ist es ratsam, rechtlichen Rat und Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Markteintritt einzuholen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden zur Unternehmensgründung in Serbien dabei geholfen hat, den Prozess und die zeitlichen Abläufe besser zu verstehen, sowie die Optionen zur Ernennung von Geschäftsführern und die Regelungen zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Geschäftsführer, Unternehmensgründer und Unternehmer zu erfassen.

Wir sind auch zuversichtlich, dass Sie nun bereit sind, Ihre Geschäftstätigkeit in Serbien mit Selbstvertrauen zu beginnen!

Interessiert an den Vorteilen einer Firmengründung in Serbien? Lesen Sie unseren Blogbeitrag – 10 Gründe für Firmengründung in Serbien!


[1] OECD-Website – Statistischer Überblick über Daten: https://data-explorer.oecd.org/vis?tenant=archive&df[ds]=DisseminateArchiveDMZ&df[id]=DF_TABLE_II1&df[ag]=OECD&dq=.&lom=LASTNPERIODS&lo=5&to[TIME_PERIOD]=false&vw=tb

[2] Website des serbischen Finanzministeriums – Die Liste der Doppelbesteuerungsabkommen: https://www.mfin.gov.rs/sr/propisi-1/ugovori-o-izbegavanju-dvostrukog-oporezivanja-1
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Unternehmensgründung in Serbien von STAV LAW
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