Neue Stellungnahme der Urheberrechtsbehörde der Vereinigten Staaten zu KI-generierten Werken
Die Urheberrechtsbehörde der Vereinigten Staaten hat Teil 2 ihres Berichts zu den rechtlichen und politischen Fragen des Urheberrechts im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. In diesem Abschnitt wird die Schutzfähigkeit von durch generative KI erstellten Werken analysiert – ob und wie ein Ki-generiertes Werk geschützt werden kann?
Können KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt werden?
Die Behörde bestätigt, dass nur Werke geschützt werden können, bei denen ein Mensch ausreichende kreative Elemente bestimmt hat. Dazu zählen Fälle, in denen menschliche Urheberschaft im KI-Output erkennbar ist oder eine Person das Ergebnis kreativ arrangiert oder verändert. Allein die Eingabe von KI-Prompts reicht jedoch nicht aus, um Urheberrechtsschutz zu erlangen.
Beeinflusst die Nutzung von KI die Schutzfähigkeit?
Der Einsatz von KI als kreatives Werkzeug oder die Integration von KI-generierten Inhalten in ein menschlich geschaffenes Werk steht dem Urheberrechtsschutz nicht entgegen. Die Behörde sieht auch keine Notwendigkeit, bestehende Gesetze zu ändern, um rein KI-generierten Werken Schutz zu gewähren.
Warum steht menschliche Kreativität im Zentrum des Urheberrechts?
Das Urheberrecht dient dem Schutz menschlicher Kreativität. Eine Ausweitung des Schutzes auf KI-generierte Inhalte ohne menschlichen Einfluss würde die grundlegenden Ziele des Urheberrechts untergraben.
Wie geht es weiter?
Der Bericht wird in drei Teilen veröffentlicht. Teil 1, der im Juli 2024 erschien, behandelte das Problem nicht autorisierter digitaler Repliken. Der kommende Teil 3 wird die rechtlichen Folgen des Trainings von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken untersuchen, einschließlich Lizenzierungs- und Haftungsfragen. Zudem plant die Behörde, ihre Registrierungsrichtlinien aus März 2023 sowie relevante Abschnitte des „Compendium of U.S. Copyright Office Practices“ zu aktualisieren.
Ukraine gewährt sui generis Schutz für KI-generierte Werke im Bereich des geistigen Eigentums
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten hat die Ukraine am 1. Januar 2023 einen Rechtsrahmen eingeführt, der KI-generierten Werken einen sui generis (besonderen) Schutz gewährt. Das bedeutet, dass auch ohne direkte menschliche Urheberschaft KI-generierte Inhalte unter eine eigene Schutzkategorie im Bereich des geistigen Eigentums fallen können.
Da die Vereinigten Staaten viele globale Trends setzen, ist es entscheidend, die Entwicklungen in den USA genau zu beobachten und mögliche Anpassungen des nationalen Rechts im Blick zu behalten. Die Herausforderung bleibt, wie KI-generierte Werke in unser Rechtssystem integriert und mit angemessenem Schutz versehen werden können.

