Ab dem 1. Oktober 2025 tritt das Gesetz über das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten in Serbien („Amtsblatt der RS“, Nr. 19/2025, 51/2025 und 60/2025 – ber.) in Kraft. In diesem Artikel erfahren Sie die grundlegenden Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten in Serbien, sowie die wichtigsten Compliance-Regeln.

Welche Dokumente müssen Sie für das neue Gesetz zum wirtschaftlich Berechtigten in Serbien vorbereiten?

Das Gesetz schreibt vor, dass das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten in Serbien Folgendes enthalten muss:

  • Unterlagen, auf deren Grundlage der wirtschaftlich Berechtigte bestimmt wurde,
  • eine Kopie des Reisepasses oder des ausländischen Personalausweises, wenn ein Ausländer als wirtschaftlich Berechtigter in Serbien eingetragen wird.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter in Serbien?

Als wirtschaftlich Berechtigter in Serbien gilt eine natürliche Person, die:

  1. direkt oder indirekt 25 % oder mehr der Anteile, Aktien oder Stimmrechte an einem registrierten Subjekt besitzt,
  2. direkt oder indirekt einen überwiegenden Einfluss auf die Geschäftsführung und Entscheidungsfindung hat,
  3. dem registrierten Subjekt Mittel zur Verfügung stellt und dadurch wesentlich die Finanzierung und Geschäftsentscheidungen beeinflusst,
  4. Gründer, Treuhänder, Begünstigter oder eine Person mit dominanter Stellung in einem Trust oder einem vergleichbaren Rechtsverhältnis ist,
  5. Gründer, Begünstigter oder Mitglied des Organs einer Stiftung oder eines Fonds ist.

Kann der wirtschaftlich Berechtigte trotz aller ergriffenen Maßnahmen nicht bestimmt werden, gilt die zum Vertretung eingetragene Person oder ein Mitglied des Leitungsorgans des Subjekts als wirtschaftlich Berechtigter.

Auf wen findet das Gesetz über den wirtschaftlich Berechtigten in Serbien Anwendung?

Die Verpflichtungen gelten für folgende in der Republik Serbien registrierte Subjekte:

  • Handelsgesellschaften (außer börsennotierten Aktiengesellschaften),
  • Genossenschaften,
  • Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften,
  • Vereinigungen (außer Handelskammern, politischen Parteien, Gewerkschaften, Sportorganisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften),
  • Stiftungen und Fonds,
  • Einrichtungen. 

Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für:

  • Trusts und ähnliche Rechtsverhältnisse, die aus Serbien verwaltet werden oder bei denen eine vergleichbare Person ihren Sitz/Wohnsitz in Serbien hat,
  • Transaktionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten, einschließlich digitaler Vermögenswerte, sowie Bartransaktionen (Annahme oder Übergabe von Bargeld).

Erneute Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten in Serbien – Pflicht auch für bereits eingetragene Subjekte?

Alle registrierten Subjekte sind verpflichtet, eine erneute Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten in Serbien vorzunehmen – unabhängig davon, ob dies bereits früher erfolgt ist. Es müssen Unterlagen eingereicht werden, auf deren Grundlage der Eigentümer bestimmt wurde. Mindestens einmal jährlich ist eine Überprüfung und Erneuerung der Daten erforderlich, auch wenn keine Änderungen eingetreten sind.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist sowohl bei der Gründung der Gesellschaft als auch bei jeder Änderung einzutragen, darüber hinaus sind die Daten einmal jährlich zu aktualisieren, wobei neue Unterlagen im elektronischen Register einzureichen sind.

Folgen der Nichteinhaltung der Vorschriften

Bei Nichtbefolgung der Pflichten:

  • Banken könnten Konten blockieren,
  • die APR veröffentlicht eine Liste nicht konformer Subjekte, die als hochriskant im Hinblick auf Geldwäsche (AML) eingestuft werden,
  • im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Geldstrafen von bis zu 2.000.000 RSD (cca. 17.000 EUR) verhängt werden.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtungen ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht empfehlenswert, damit die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten in Serbien rechtskonform erfolgt.